Hallo Ihr Lieben,
ich hab bestanden, juhuuuuuuuuuuuuuuuuuu 🙂 !!!
Hatte gestern um 08.15 Uhr Mündliche in Düsseldorf. Hatte im Hotel gegenüber der Prüfstelle übernachtet (Heidelberger Hof), das kann ich nur jedem empfehlen, weil man dann morgens nur auf die andere Straßenseite muss.
Zuerst wurden wir den vier Kommissionen zugeteilt, die zur gleichen Zeit Prüfung hatten. Dann wurden wir in einen Raum geführt, dort bekamen wir allgemeine Hinweise (Notfallplan bei Feuer usw.) und im Anschluss daran wurden uns die Vortragsthemen auf einem Blatt mitgeteilt. Das gewünschte Thema musste ankreuzt werden (Blatt wurde fünf Minuten vor Ende der 30 Minuten eingesammelt) und dann ging es los.
Meine Themen lauteten:
• das außergerichtliche Rb – Verfahren
• gemeinnützige Vereine und Betriebe gewerblicher Art
• Geschäftsfähigkeit, Rechtsfähigkeit und Testierfähigkeit
Habe mich für das außergerichtliche Rb – Verfahren entschieden. Meine Kollegen (Vornoten 4,5 und 4,3 und 4,0) haben sich für folgende Themen entschieden:
• AfA – Methoden im Ertragssteuerrecht
• Grundstücke in der USt
• Erb- und schenkungssteuerliche Folgen bei Anteilen an KapG
Die Themen waren also wirklich gut bzw. jeder von uns hatte zumindest ein gutes Thema dabei. Ich hab mich für das Rb – Verfahren entschieden, hätte ansonsten auch gerne das BGB – Thema genommen. Aber mit dem Rb – Verfahren kenne ich mich auch außerhalb der Vorschriften §§ 347 ff. AO würde ich sagen ganz gut aus 🙂 ( Sinn & Zweck des Rb – Verfahren, Vermeidung durch das FA mit den ganzen Prinzipien §§ 85, 86, 88, 89, 91 AO und Mitwirkungspflichten des Stpfl. § 90 AO, Kosten des Rb – Verfahren?, Rb – Verfahren bei ges. und einheitl. FSt u.ä.), deshalb habe ich das sehr gerne genommen 🙂 …
Im Anschluss an die Vorbereitungszeit wurden wir in den Prüfungsraum gerufen. Sitzreihenfolge nach dem Alphabet und Vorträge auch danach zu halten. Die Vorträge liefen bei uns allen ganz gut. Dann kam eine kurze Pause, im Anschluss wurde AO (Beispiel zur Prüfungsanordnung, wie viele VA sind es genau usw.; ging im Endeffekt darum, dass der § 171 IV AO nur greift, wenn ein Einspruch samt AdV – Antrag seitens des Stpfl. gestellt wird; Ablaufhemmungen) und USt geprüft (Unternehmer § 2a UStG, Vergleich zum Gewerbebetrieb § 15 II EStG; Beispiel zu § 19 UStG: verschiedene Grenzen, dabei § 2 I 2 UStG wichtig, wenn ein neuer weiterer Gewerbebetrieb eröffnet wird, Option).
Danach wurde ESt geprüft (Scheidungskosten = agB´s? (neues Urteil des BFH = ja); Apotheker = Einkünfte § 18 EStG? nein, Gewerbesteuerpflicht?).
Nach einer kurzen Pause kam VWL (EZB und Hr. Draghi: wir wussten zuerst nicht, auf was der Prüfer hinauswollte, es war der Begriff „quantitative Lockerung“ durch den Ankauf der Staatsanleihen; hab viel VWL die letzte Zeit gemacht und auch immer das Handelsblatt gelesen, aber den Begriff hatte ich noch nie gehört; dann ging es um Inflation, um Deflation, welche Folgen jeweils daraus kommen, Vermeidung u.ä.).
Darauf GrundSt: beim BVerG anhängig u.ä. (neue Grundlage soll der Verkehrswert werden = VW – Methode); dann ging es um den Erlassantrag nach § 33 GrundStG, der bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden muss.
Dann wurde BGB geprüft: Gründe der Unwirksamkeit von Verträgen (Geschäftsfähigkeit; Anfechtung samt Irrtumsgründe); Abstraktionsprinzip; wo sind Angebot und Annahme geregelt; invitatio ad offerendum; weitere notarielle Beurkundungen außerhalb der Grundstücke?:Abtretung von GmbH – Anteilen § 15 GmbHG und bei Vollmachten; Sinn notarielle Beurkundungen.
Nach einer kurzen Pause kam der Prüfer mit HGB dran (Kleinst – KapG: wo stehen diese, was sind die Besonderheiten, MicroBilG; Beispiel mit Gold, wo steht es in der Bilanz, AV oder UV, Finanzanlage?; Kapitalflussrechnung: was ist das usw.).
Danach waren wir beim Prüfungsvorsitzenden angekommen: NRW – Bank (Betreiber von öffentlichen Spielbanken) hat letzten November als GmbH & Co.KG Bilder von Andy Warhol verkauft: BgA? Besteuerung? § 5 I Nr.2 KStG befreit: auch für alle Verkäufe befreit? Ergebnis: ja, aber die EU – Kommission sieht das ggfs. als ungerechtfertigte Beihilfe an, wie bei der Sanierung nach § 8c Ia KStG.
Dann war die Prüfung beendet und wir haben auf unsere Ergebnisse gewartet. Derjenige mit der Vornote 4,5 wurde als Erster hineingerufen und hatte leider nicht bestanden. Im Anschluss dann wir restlichen Drei und hatten alle bestanden.
Juhuuuuuuuuuuuu, es ist vorbei 🙂 !!!
Ich bin sowas von glücklich 🙂 !!!
Liebe Grüße
Maren.