Endlich Urlaub. Ab Diensttag bin frei. Allerdings muss ich noch Angang September noch eine Woche arbeiten. Naja, wenn man in einer kleinen Kanzlei arbeitet, kann man ja nicht alles zur Seits schieben. An diesem Wochend habe ich alle Klausuren für die ErbSt und BewG durchgearbeitet. Ich habe einen guten Gefühl. Ab Diensttag fange ich mit USt an. Ich hoffe, dass ich bis zur Prüfung alle Fächer durcharbeiten kann.
Urlaub
Endlich Urlaub. Ab Diensttag bin frei. Allerdings muss ich noch Angang September noch eine Woche arbeiten. Naja, wenn man in einer kleinen Kanzlei arbeitet, kann man ja nicht alles zur Seits schieben. An diesem Wochend habe ich alle Klausuren für die ErbSt und BewG durchgearbeitet. Ich habe einen guten Gefühl. Ab Diensttag fange ich mit USt an. Ich hoffe, dass ich bis zur Prüfung alle Fächer durcharbeiten kann.
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Wirkt sich eine fehlerfreie Rechtschreibung auch auf die Bewertung aus?
Wenn ich seit 10 Jahren in China leben würde, wäre ich froh, auf dem Niveau der von Ihnen, Herr Müller, kritisierten Rechtschreibung schreiben zu können.
Geschweige denn, noch eine der schwierigsten Prüfungen des Landes abzulegen.
Ich kann mich der Meinung von Markus nur anschließen. Ein Deutscher sollte mal versuchen, in so kurzer Zeit chinesisch zu lernen. Das ist bei der immensen Anzahl von Schriftzeichen sicherlich höchstens nur ansatzweise möglich. Daher meine Hochachtung vor Yong!
Aber, à propos Rechtschreibung: Sollte man nach neuer Rechtschreibung oder nach alter Rechtschreibung schreiben oder ist das den Korrektoren vollkommen egal? Man sollte ja meinen, daß -weil die neueren Gesetze in neuer Rechtschreibung verfaßt sind- auch die eigenen Lösungen in neuer Rechtschreibung zu verfassen sind. Andererseits gibt es natürlich auch heute noch gültige Erlasse (man werfe dazu bloß mal einen Blick in die Becksche Loseblattsammlung), die in alter Rechtschreibung verfaßt worden sind. Folglich herrscht auch in dieser Frage das totale Chaos. Ich denke, solange der Korrektor versteht, was gemeint sein soll, ist alles bestens.
Entscheide Dich halt für eine von beiden und ziehs dann auch durch (also nicht mal alt, mal neu). Letztlich dürfte das wohl nicht ausschlaggebend sein…
Ich habe mich nie von der schwachsinnigen Rehtschreibreform verleiten lassen, die alte Rechtschreibung aufzugeben und das werde ich auch nicht.
Den Korrektoren ist es vollkommen glecihgültig, es zählt die Lösung der Aufgaben, nicht die Rechtschreibung.