Zwei von drei sind geschafft – es geht auf die Zielgerade!
Mein Morgen verlief im Grunde wie gestern – 6 Uhr aufstehen, 6:30 Uhr Frühstück mit netter Unterhaltung mit den Feuerwehrleuten, Ankunft um 8:20 Uhr, Beginn kurz nach 9 Uhr.
Und die Klausur heute? Für mich zu umfangreich. Nachdem ich einmal alles Überfolgen hatte und die Körperschaftsteuer schon mal gedanklich aussortiert hatte (wer kam den auf 1a KStG?) und wollte mit der Gewerbesteuer starten. Nach einer Stunde festgestellt von den angegeben Teilziffern, glaube es waren 4 oder 5, konnte ich nur mit der Hälfte etwas anfangen. Also Notizen zur Seite gelegt und mich mit der Einkommensteuer beschäftigt. Sachverhalt eins behandelte eine Kommanditistin mit einem PKW im SBV, die ihren Anteil am Ende veräußert. Zu berücksichtigen war auch noch 15a EStG. Im Großen und Ganzen machbar, für mich war 15a EStG wie immer etwas schwierig, das war noch nie mein Ding. Sachverhalt zwei beschäftigte sich mit den Einkünften von R, der aber nicht in Deutschland lebte, sondern in Polen. Es war eine bunte Mischung aus erzielten Einkünften zu beurteilen, dass DBA mit Polen war beigelegt. Es waren außerdem noch Spenden, Krankheitskosten und Vorsorgeaufwendungen gegeben. Die Aufgabe lautete das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. An sich eine gute Aufgabe, wenn man das DBA gut versteht (manchmal musste ich echt dreimal lesen und dran denken auch noch Absatz 2 zu lesen, wenn es einen gab, damit man mögliche Ausnahmen auch erkennt). Allerdings war das für meinen Geschmack etwas zu viel, aber vielleicht war ich auch nur zu langsam. Nach Abschluss dieser zwei Sachverhalte hatte ich noch eine gute Stunde. Da Körperschaftsteuer für mich keine Option war, war ich zurück bei der Gewerbesteuer. Es ging um eine GmbH & Co.KG, an der F und eine GmbH beteiligt waren. Dann gab es Angaben zu Mietzahlungen und Zinsen, eine Baustelle in Polen, die Anschaffung von F, er kaufte ein Grundstück und vermietet es an die KG und einen Gesellschafterwechsel. Aufgabe war es den Gewerbesteuermessbetrag und den bestehenden Verlust zu berechnen. Angaben zum Verlust auf den 31.12.2023 waren gemacht worden. Sagen wir so, ich habe in der letzten Stunden die Sachen abgearbeitet die ich konnte, also ein paar Basic Punkte geholt. Insgesamt gab es wie immer 100 Punkte, für die beiden Sachverhalte in der Einkommensteuer insgesamt 60, für die Gewerbesteuer 16 und für die Körperschaftsteuer 24 Punkte.
Fazit von Tag 2: Alles kann, nichts muss. Ich kann leider gar nicht einschätzen, wie viel meine Leistung wert war. Vielleicht nur 20 Punkte? Oder doch mehr? Ich weiß es nicht. Ich mag dieses Gefühl leider gar nicht, weil es eine Ungewissheit ist, die man erstmal nicht beseitigen kann.
Aber morgen steht noch Tag 3 an – traditionell eigentlich der Tag, der bei mir bisher immer am schwächsten war. Also nochmal in Ruhe die mitgenommenen Notizen anschauen und auf Themen hoffen, die machbar sind.
Wie war Tag 2 bei euch? Was sind eure Gedanken?
31 Antworten
Hi Vanessa,
bei mir ganz ähnlich.
Wollte nur Köst beginnen, nach Durchlesen des Sachverhalts dann doch zum Est Teil geschwenkt.
DBA und 15a und SBV …ich fand es auch total viel und zeitlich so gut wie nicht zu bewältigen (außer vielleicht man weiß- und kann alles).
Gewerbesteuer fand ich ganz ok, aber für die Zeit von ca 1 Stunde für 16 Punkte auch zeitlich heftig, da viele Themen/Probleme enthalten waren.
Köst habe ich zwar noch was zu geschrieben, aber nicht strukturiert und irgendwie völlig planlos.
Danke Vanessa, für die Zusammenfassung!
Wir drücken Dir die Daumen!
Hey Vanessa. Deine Texte über die Geschehnisse ähneln meinen sehr. Erster Tag und zweiter Tag genauso wie bei dir. Auch Bilanz ist mein schwächstes Fach. Bin mir unsicher, ob ich morgen zurücktreten soll, wenn Bilanz nicht gut läuft. Wie gehst du damit um?
Also ich kann da nur für mich sprechen, aber ich bin im Erstversuch und werden morgen auf jeden Fall abgeben. Wer weiß schon wie die Arbeiten der vergangenen Tage bewertet werden. Vielleicht war es doch besser wie gedacht und ich habe dort Punkte geholt, wo man es brauchte. Und dann würde ich, wenn ich morgen zurücktrete, eine Chance vergeben. Und selbst wenn dann im Dezember das Ergebnis kommt, dass man nicht bestanden hat, hat man es zumindest versucht und nach der aktuellen Prüfung noch zwei Versuche wenn man möchte.
Hatte mit EST und International angefangen und zwischendurch mal einen Blick zu GewSt und KSt geworfen und dachte geil, dass wir Oki werden… keine organschaft… sah nach Standard aus… also ich dann nach 60 pkt auf zu gewst und kst… ähm joah, die Freude war weg ;D… fand die beiden Themen im Verhältnis echt schwierig in der Summe … naja, machste nix … wär auch zu schön gewesen …
Hallo Vanessa,
danke für deine Einschätzung. Mir erging es Ähnlich bzw auch nach Rücksprache mit anderen Teilnehmern maßlos überfüllt.
Habe zunächst SV 1 in ESt gelöst der war okay und machbar. IstR war mit sehr viel Themen gefüllt aber mit einem Schema sollten da zumindest 10-15 pkt drin sein. Zumindest die gängigen Punkte konnte man mitnehmen. Gewst mit SBV des Grundstücks und Ermittlung Steuermessbetrag war okay und lösbar meiner Meinung nach. Bei der Verlustfeststellung bin ich dann ausgestiegen.
Aber KSt war ein ein SV wo es bei mir leider maximal für 5-6 punkte reicht mehr war da nicht zu holen, da mich der Sachverhalt maximal irritiert hat. Alles in allem eine Schwere Klausur mit wenig Standarthemen sondern sehr PersGes lastig.
Für Morgen an alles nochmal viel Energie und Selbstvertrauen an alle.
Hallo Lory,
bevor man am 3. Tag von der Prüfung zurücktreten, würde ich mir immer selbst die Frage stellen, würde ich diese Prüfung tatsächlich mehr als 3 Mal ablegen wollen. Ich konnte mir die Frage mit einem klaren Nein beantworten. Daher wäre ich niemals zurückgetreten. Und man kann oft nur schwer einschätzen, wieviele Punkte man tatsächlich erreicht hat. Ich hatte an allen drei Tagen mehr Punkte erreicht, als ich nach den Prüfungstagen geschätzt hatte. Und man kann am letzten Tag auch noch das Ruder rumreißen. Ich hatte in den Probeklausuren in Bilanz immer das schlechteste Ergebnis und in der Echt-Prüfung war es dann sogar meine beste Klausur. Zieht es morgen einfach durch. Viel Erfolg
Bitte beim Erstversuch unbedingt abgeben. Ihr wisst nie, wie am Ende bewertet wird.
Ich kann euch aus Erfahrung vom letzten Jahr nur raten nicht zurück zutreten!
Der letzte Tag war letztes Jahr die absolute Hölle und ich habe die ganze Zeit während der Klausur überlegt zurück zutreten, habe sogar geweint. Und ich habe bestanden. Ich weis bis heute nicht wie das geklappt hat. Auch der erste Tag war für mich nicht berauschend und am Ende war es die beste Note. Dagegen fand ich Tag zwei ok und die Note war die gleiche wie Tag 3.
Was ich von letzten Jahr mitgenommen habe ist vor allem, dass man es absolut nicht einschätzen kann.
Hi zusammen. Ich fand gestern leider auch sehr schwer, wodurch leider auch viele Dinge untergegangen sind. Ich habe zB vor lauter Überforderung den 6b vergessen.. für wie fatal haltet ihr den Fehler?
@ All: Auf keinen Fall zurücktreten. Durch die Reform der Steuerberaterprüfung soll es die Beschränkung auf drei Versuche künftig nicht mehr geben. Auch Personen, die bereits dreimal angetreten sind, können dann wieder teilnehmen (ist allerdings noch nicht ganz durch).
Echt jetzt AO 35 Punkte einfach weglassen und dann KStG mit 24 Punkten weglassen? Sportlich… the winner takes it all
@ Steuerberater 2016
bist du sicher das auch für die Altfälle zählt? Das wäre allerdings toll.
Grüße
Nicky
@ Nicole:
Ja das wurde so bei einer Infoveranstaltung mitgeteilt.
Folgende Änderungen sind geplant:
– Modularisierung der Prüfung (vier Prüfungsteile; keine verpflichtende Blockprüfung)
– jeder Prüfungsteil ist für sich zu bestehen
– jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann beliebig oft wiederholt werden
– zwei Prüfungstermine pro Jahr
– mündliche Prüfung erst nach bestandener schriftlicher Prüfung
– die Prüfung wird überwiegend digital angeboten
– Zulassungsgebühren werden dadurch natürlich steigen
Änderungen frühestens 2027 bzw. 2028.
Hi Nicky,
dass das für die Altfälle gelten soll, hat mir auch ein Dozent eines namhaften Anbieters so erzählt. Was letztlich gelten wird, wird man abwarten müssen.
Aber Fakt ist:
DER BERUFSSTAND BRAUCHT JEDEN UND JEDE GUT AUSGEBILDETE/N ANWÄRTER/IN!
Daher wird man sich als Drittversuch-Durchfaller auch seine Hoffnungen machen können.
Liebe Grüße vom Refomrer
@Reformer: Und letztlich geben wir einfach jedem den Titel? Dann können wir ja gleich als Unternehmensberater firmieren!
Ja, gilt auch für die Drittversuch-Durchfaller. Quelle: Präsident Bundessteuerberaterkammer.
Drücke allen die Daumen für dieses Jahr :).
@Steuerberater 2016 und Reformer
vielen Dank für die Auskunft.
@Markus Vport
nein es geht nicht darum das einfach jeder den Titel bekommt, sondern wie Reformer es schon geschrieben hat ausgebildete Fachkräfte.
Nur weil einer die Prüfung auch im dritten Versuch nicht bestanden hat, sagt das überhaupt nichts über die praktische Erfahrung und die Qualität in der Praxis aus. Ich für meinen Teil habe dreimal die Prüfung vergeigt, jedoch arbeite ich immer noch in der Steuerbranche als Steuerfachwirtin. Ich kenne einige die in ihrem Leben nichts anderes als Steuern gemacht haben, die studiert haben, Berufserfahrung gesammelt, gut in ihrem Beruf sind und trotzdem die Prüfung nicht geschafft haben. Vielleicht solltest du mal bedenken, dass einer der drei Jahre hintereinander auf jegliche Freizeit verzichtet hat, nur gelernt und gearbeitet und sich dreimal der Prüfung gestellt hat trotzdem ein enormes Wissen hat? Ich würde es sehr gut finden, wenn auch die Altfälle wie ich die Möglichkeit nochmal bekommen. Weil mal ehrlich, indem Moment wo du in der Prüfung zurücktrittst, kannst du die Prüfung auch zigmal schreiben. Der einzige Unterscheid ist lediglich das ich am dritten Tag meine Prüfung abgeben habe.
Grüße
Nicole
Der „Mythos“ Steuerberater ist leider in einem wohl nicht unerheblichen Maße auch an die vermeintliche Schwierigkeit der Zugangshürde geknüpft. Sollte die Prüfung tatsächlich erheblich entschärft respektive der Titel mehr oder weniger verschenkt werden hätte dies natürlich nicht zuletzt auch negative Konsequenzen auf die Berufsaussichten und damit in Verbindung stehend auch auf die Vergütungsstruktur. Das Berufsbild würde m.E. insgesamt an Attraktivität verlieren.
Die Prüfung ist natürlich nicht gerade die Einfachste, aber sicherlich auch nicht unmöglich.
@Hardliner: Ich stimme Dir vollkommen zu. Die Kappung der Fehlversuche wäre in meinen Augen nicht der richtige Schritt und wie Du bereits sagst, ein falsches Signal für den Berufsstand. Dann könnten wir bspw. auch gleich die drei Fehlversuche im Studium mit streichen. Ich finde persönlich, dass ein gewisser Druck zum Examen dazugehört, da der Titel des Steuerberaters eben auch eine hohe Verantwortung mit sich bringt. Ich halte dagegen eine Modularisierung, gekoppelt mit einem zweiten Prüfungstermin analog dem WP-Examen für die bessere Variante. Mich wundert das eh, dass dies noch nicht viel früher angepasst wurde…
@Nicole: Ich kann Deine Position dennoch vollkommen nachvollziehen und will mir gar nicht ausmalen, wie viel Schweiß und Arbeit Du in all den Jahren gesteckt hast ohne den gewünschten Erfolg. Das tut mir persönlich sehr Leid.
Der Beruf des Steuerberaters verliert durch die geplante Modularisierung deutlich an Anreiz.
In den vergangenen zwanzig Jahren hat es der Berufsstand versäumt, den Beruf des Steuerassistenen attraktiver zu gestalten. Anstatt rechtzeitig gegenzusteuern, versucht man nun offenbar, den Beruf über eine Reform des Zugangs zu retten. Ich denke immer an meine Einstiegskanzlei mit 3000 Euro Gehalt und einer Einrichtung aus den 90er Jahren zurück. Im Nachhinein würde ich dort nicht mehr anfangen aber genau das sind die Kanzleien, die sich jetzt über Fachkräftemangen beschweren…
Zukünftig werden auch Mitarbeiter von Kanzleien den Titel Steuerberater tragen können, obwohl sie in ihrer täglichen Arbeit kaum Berührung mit echter steuerlicher BERATUNG haben. Ob sich der Berufsstand damit einen Gefallen tut, weiß ich nicht.
Meiner Meinung nach wird diese Maßnahme kaum zu einer höheren Attraktivität oder einem nachhaltigen Zuwachs an qualifizierten Fachkräften führen, sondern eher dazu, dass der Titel an Wert verliert und seine bisherige Exklusivität verliert. In den letzten 20 Jahren wurde einfach der Anschluss an andere Branchen verpasst.
@Steuerberater 2022:
Stimme mit dir überein, dass die Zunft es versäumt hat, ihren Berufszweig attraktiv für den Nachwuchs zu gestalten.
Die Konkurrenz mit anderen Berusfeldern, insbesondere mit Jobs ln der freien Wirtschaft, lassen den STB in seiner jetzigen Form als recht unattraktiv erscheinen. Die Qual, Zeitdauer, der finanzielle Einsatz der Vorbereitung stehen für die Breite der Teilnehmer in keinem Verhältnis zu den „Ertragsmöglichkeiten“, die sich Ihnen nach bestandener Prüfung eröffnen.
Man schaue sich nur einmal die Gehälter von StFA oder StFW an. Diese werden idR miserabel bezahlt im Vergleich zu klassischen Buchhalterjobs in der freien Wirtschaft.
Fakt ist, die Reform wird kommen, ob man es will oder nicht. Und nach all dem, was diskutiert wird, gehe ich stark davon aus, dass es zu höheren Abschlussquoten kommen wird. Angestrebt ist ein Zuwachs laut Knoll von 20%.
Ebenfalls gemäß Knoll-Aussage soll die Reform frühestens zum Examen 27/28, sogar eher zu 28/29 kommen.
Bis dahin verfolgen sehr gespannt die Entwicklung in diesem Prozess.
Natürlich sollte bei all der Reform die Qualität beibehalten werden. Aber ich denke da wird die Finanzverwaltung schon dahinter sein. Aber lassen wir uns mal überraschen.
Wobei bei uns in der Region der Fachkräftemangel nicht bei den Steuerberatern vorliegt, sondern stark in der Ebene darunter (StFA, StFW).
Seid ihr wirklich davon überzeugt, dass die Prüfung durch Modularisierung und Abschaffung der Fehlversuche so viel leichter wird, dass der gesamte Berufsstand Gefahr läuft, entwertet zu werden?
Das scheint mir ziemlich überzogen. Nach dem Aufsatz von Schramm DStR 2025, 2214 soll mit der Modularisierung doch einhergehen, dass jede Prüfung einzeln und für sich genommen bestanden werden muss. Jedenfalls dieser Aspekt erschwert die Prüfung sogar.
@tax123,
jedes Modul muss einzeln für sich bestanden werden = Mindestpunktzahl 45 statt 40
@tax123
Ich denke gegen die Modularisierung haben die Meisten nichts, das ist an sich erstmal sinnvoll und mE auch längst überfällig. In Kombination mit zwei gewünschten Terminen pro Jahr und unendlichen Versuchen wird das Examen allerdings erheblich entwertet. Letztlich wäre es dann eine Prüfung, die zwar die Zulassung zum Beruf (aus sehr guten Gründen) einschränken soll, im Endeffekt aber zur reinen Fleißaufgabe wird – Durchfallen ist ja nicht mehr möglich. Da es keine zeitliche Beschränkung gibt, in der man alle Module bestehen muss, muss man schließlich nur oft genug hingehen und egal wie viele Lücken man hat, irgendwann wird man schon mal ein „einfaches“ Modul erschwischen, in dem nur die bekannten Standardthemen kommen und man gebetsmühlenartig die auswendigen Bausteine von Knoll/Endriss/Bannas etc. runterschreibt. Ich halte es für sehr fraglich, ob man jemandem den Titel geben möchte, der so große Lücken hat, dass er z.B. nur 1 von 10 Module schafft (und nicht 1 von 3).
Klar, es wird hier argumentiert, dass sich das über die höheren Gebühren selbst regelt. Aber das kann doch keiner ernsthaft selber glauben. Der Gehaltssprung durch den Titel ist so enorm (jedenfalls nach heutigem Stand), da lohnt es sich dann auch über 5 Jahre 10 mal in die Bilanzsteuerklausur zu gehen, bis man mal Glück hat (wenn hier die AG nicht sowieso mit der Förderung nachziehen). Da bringt es dann auch herzlich wenig, wenn man nun jedes Modul bestehen müsste.
Wie es sich am Ende tatsächlich auswirkt, kann natürlich keiner sagen, hängt wohl davon ab, wie hoch die Quote derer ist, die bisweilen endgültig im Drittversuch nicht bestehen. Ich habe aber das Gefühl, dass hier der klassische Fehler gemacht wird: Erst 30 Jahre überhaupts nichts machen und alles verpennen und dann auf einen Schlag zu viel des Guten. Nach aktuellem Diskussionsstand gibt es eine einzige Verschärfung (Bestehen jedes Moduls), ansonsten durch die Bank einzig und alleine nur Erleichterungen. Dass das Examen entwertet wird, liegt auf der Hand, wenn diese Erleichterungen nicht anderweitig kompensiert werden. Da muss man schon fast darauf hoffen, dass die Finanzverwaltung interveniert, um tatsächlich das Niveau zu halten 🙂
Ich glaube die Modernisierung ist auch der schlechten Ausbildung während des Studiums geschuldet ( den Weg Steuerfachangestellte- Steuerfschwirt meine ich explizit nicht).
Ich hatte noch das Diplom an einer FH und Steuerrecht vom ersten bis zu letzten Tag. Parallel waren 1-2 Tage die Woche zum Arbeiten frei. Am Ende gab es eine Abschlussprüfung in 4 Fächern. Es sind viele auf der Strecke geblieben, aber wer durchkam wurde später Steuerberater.
Wenn ich heute die Master of Taxation sehe, dann geht die Schere ganz weit auseinander und die Qualifikation ist je nach Fakultät sehf unterschiedlich. Die ersten drei Jahre sind bei den meisten vergeudet Zeit . 50% der Absolventen kann man mit der Frage nach dem Umwandlungsteuersatz aufs Kreuz legen. Wir haben in der Abschlussprüfung zum Diplom UmwSt -Fälle gelöst. Heutige Absolventen können mit UmwSt nichts anfangen, die können nicht einmal buchen.
Und zwei Jahre Praxis können auch nicht viel reißen.
Die Basisausbildung ist einfach nicht mehr gut. Viel zu viel sinnfreie Fächer. Wer Steuerrecht studiert, sollte in Steuerrecht unterrichtet werden.
Und wenn die Basis nicht stimmt, muss nach hinten raus halt etwas angepasst werden. Alles Ande wäre zu innovativ.
Versteht sich von selbt, dass Leute im Drittversuch eine andere Sicht haben. Aber auch wenn es unpopulär bis wenig solidarisch ist, wer 3x durchfällt, sollte es vielleicht lassen.
Erstmal Glückwunsch an Alle, die die Prüfung geschrieben haben und jetzt erstmal wieder durchatmen können 🙂
Die Modularisierung der Prüfung ist längst überfällig und ein zweiter Prüfungszeitraum klingt auch super sinnvoll. Ich denke, jeder der das Examen bereits abgehakt hat wird da mitgehen und keinerlei Probleme mit haben. Eine Abschaffung der maximalen Versuchsanzahl finde ich allerdings schwierig. In nahezu allen Prüfungsformen, seien es Studiengänge oder Staatsexamen, sind die Versuche begrenzt. Warum es jetzt ausgerechnet beim Steuerberater anders werden soll, ergibt sich mir nicht. Ich finde, die zwei bereits angesprochenen Anpassungen würden bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Prüfungsform führen und viel Druck aus der Vorbereitung raus nehmen. Ich würde es auch begrüßen, denjenigen, die bereits den Drittversuch hinter sich haben, nochmal Gelegenheit zu geben, am Examen teilzunehmen und sämtliche Prüfungsversuche mit Einführung der Reform „zurückzusetzen“. Allerdings bin ich der Meinung, dass nach der Reform weiter an einer maximalen Versuchsanzahl festgehalten werden sollte.
Naja, mal sehen was wann beschlossen wird ..
Ich vertrete die Auffassung, dass die Steuerberaterprüfung gerne reformiert werden darf, gerne digitalisiert werden darf, gerne modularisiert werden darf.
Was jedoch meines Erachtens völliger Quatsch ist: unendlich viele Fehlversuche und das bestenfalls auch noch mehrmals im Jahr. Dann treten doch einige einfach immer wieder an, bis mal eine Prüfung kommt, die zu dem gelernten Stoff passt. Nach dem Motto: letztes Jahr war Ertragsteuer ganz gut, dieses Jahr Bilanzierung und vielleicht kommt ja auch mal ein schöner Umsatzsteuerfall.
Schon jetzt praktizieren das manche indem sie ganz oft antreten und einfach nicht abgeben. Und seien wir ehrlich: der Führerschein ist ohne Begrenzung so ausgestaltet, dass es früher oder später fast jeder schafft. Dennoch wäre es vielleicht besser, wenn mancher davon nicht auf der Straße wäre.
Natürlich gibt es viele, die sich super auskennen im Steuerrecht, die auch dreimal im Examen durchgefallen sind. Aber es gehört eben auch ein Stück Stress-, Druckressistenz und das souveräne Umgehen mit unberechenbaren Herausforderungen in angemessener Zeit dazu.
Ebenfalls völliger Quatsch ist, was ich darüber hinaus gehört habe, dass die Prüfung von Zuhause aus, vor der Webcam geschrieben werden kann. Da ist doch Betrug Tür und Tor und dazu noch Fenster und Dachluken geöffnet.
Wenn das käme, kann die Bestellungsurkunde meines Erachtens gleich als kostenpflichtiger Download zum Selbstausdrucken auf der Seite der Kammer zur Verfügung stellen.
Und seien wir mal ehrlich: natürlich könnte der Markt aktuell ein paar mehr Steuerberater vertragen, aber gilt das für alle Zukunft? Eventuell geht es dem Berufstand irgendwann (spätestens, wenn vielleicht wirklich die KI Standard Sachverhalte erledigt) wie einige Zeit den Rechtsanwälten, dass das Taxifahren lukrativer wird, als auf einen Mandanten zu warten.
@StB-Mike und andere:
Das STB-Examen kennt de facto bereits jetzt unendlich viele Versuche: Bis kurz vor Ablauf der Abgabezeit am 3. Tag ist ein Rücktritt folgenlos möglich. Das findet man auch bereits jetzt bei keinem anderen Examen.
Wenn die Modularisierung kommt und es keine infiniten Wiederholungsmöglichkeiten geben sollte, die alte Möglichkeit des Rücktritts aber bestehen bliebe, käme dies unendlichen Wiederholungsversuchen gleich..
Was letztlich von den vielen Reformvorschlägen umgesetzt werden wird, isr absolut offen.
Interessant wird sicherlich auch der Aspekt, wie mit den Kandidaten unterschiedlicher Versuchsanzahlen umgegangen wird:
Wie wird mit den Rest-Versuchen bei Mudularisierung umgegangen, falls einige Module bestanden werden, andere wiederum nicht?
Was passiert bei einer möglichen Reform mit denen, die bereits endgültig durchgefallen sind? Sollen diese ewig ausgeschlossen werden? Wäre es da nicht sinnvoller, diesen einen Re-Start mit 3 neuen Versuchen zu ermöglichen?
Es bleibt wirklich spannend, wie eine mögliche Reform all diese offenen Punkte lösen will. Das Motto lautet: Alles kann, nichts muss.
In diesem Sinne warte ich persönlich ganz gelassen ab, zu welchen Ergebnissen die Reform führen wird.
@Der Reformer
Es gibt da aber doch einen kleinen feinen Unterschied. Wer im aktuellen Examen zurücktritt, kann zwar de facto so oft schreiben wie er möchte, das stimmt. Allerdings werden diese Examen nicht gewertet, ergo besteht dann auch keine Chance zu bestehen. Die „Wertungsversuche“ bleiben bei drei. Das macht schon einen erheblichen Unterschied, ob man 10 mal antreten kann, wobei man aber nur 3 mal die Chance zum Bestehen hat oder ob man eben 10 mal antreten kann mit der Chance auch 10 mal zu Bestehen.