
…aber nicht nur weil wir lernen müssen! Siehe Beweisphoto 🙂
Wünsche Euch trotzdem frohe Ostern und hoffe wir finden die Gelegenheit mal ein wenig abzuschalten…
Osterliche Grüße, Marcel

…aber nicht nur weil wir lernen müssen! Siehe Beweisphoto 🙂
Wünsche Euch trotzdem frohe Ostern und hoffe wir finden die Gelegenheit mal ein wenig abzuschalten…
Osterliche Grüße, Marcel
15.12.2025 von Loons
Ergebnisse der schriftlichen StB-Prüfung 2025 – Niedersachsen
15.12.2025 von Tom
Ergebnisse der schriftlichen StB-Prüfung 2025 – Niedersachsen
15.12.2025 von Hamm
Ergebnisse der schriftlichen StB-Prüfung 2025 – Niedersachsen
5 Antworten
Hallo,
ich nehme auch am StB-Ex. teil.
Ich habe eine Frage:
Beim § 17 EStG findet doch auch der § 43 Abs 1 S. 3 EStG anwendung, dh die Kapitalertragssteuer wird abgezogen und auf die tarifliche ESt angerechnet?!
LG u Danke!
Bei § 17 EStG findet der Kapitalertragsteuerabzug keine Anwendung.
Wie kommst du darauf, dass bei § 17 EStG der § 43 Abs. 1 EStG Anwendung findet?
siehe § 43 Abs 4 EStG
Die Lösung ergibt sich aus § 43 (1) EStG. § 43 (4) EStG verweist auf subsidaritätsklauseln.