Um die Folgen der COVID-19-Pandemie steuerlich abzumildern, sind mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, dem Jahressteuergesetz 2020 und zuletzt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG geändert worden. Für die mündlichen StB-Prüfungen wäre dies also ein dankbarer Prüfungsgegenstand. Auf www.nwb.de ist nun eine aktuelle SteuerStud-Fallstudie abrufbar inkl. Synopse (Rechtslage alt-neu) und zzgl. Schaubild.
- 17. Januar 2022
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Steuer und Studium: Neuer Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
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