Hallo liebe Mitstreiter,
nach nun insgesamt 19 Tagen am Stück, davon 14 Tage in Springe beim Intensivlehrgang, ohne einen freien Tag, gönne ich mir endlich zwei freie Tage! Und die habe ich auch dringend nötig. Gestern haben wir die zweite Klausur geschrieben. Ertragsteuerrecht war dran. Aber ich bin irgendwie einfach nicht ins Thema gekommen und habe sehr viele Punkte liegen lassen. Ich ärgere mich total, dass ich so ein Brett vorm Kopf hatte! Denn die Klausur war echt machbar. Pkw-Nutzung, §§15, 16, 17 EStG, VuV… Ich hatte dasGefühl, mich nicht mehr konzentrieren zu können, egal wie sehr ich mich auch angestrengt habe. Der Korrektor wird sich bestimmt über die ein oder andere Antwort „freuen“.
Für heute und bis morgen Nachmittag steht kein Steuerrecht auf dem Plan. Ich werde versuchen, das schöne Wetter zu genießen und die Akkus wieder aufzuladen.
Euch ein schönes Pfingstwochenende!
Doreen
- 7. Juni 2014
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Freies Wochenende
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3 Antworten
Gilt bei Finanzanlagen im Steuerrecht § 6 Abs. 1 Nr. 1 und auch Nr. 2 EStG?
LG u. Danke!
@ Doreen:
Dann ist es bestimmt wirklich gut, wenn Du Dir mal zwei freie Tage gönnst, um danach wieder voll durchstarten zu können. Wünsche Dir schöne Pfingsten :-)!
@ Andrea:
Ich würde sagen, dass da nur § 6 I Nr.2 gelten kann, da Finanzanlagen nicht der Abnutzung unterliegen …
Liebe Grüße
Maren.
@ Andrea: Wie Maren auch schon gesagt hat, werden Finanzanlagen gem. § 6 I Nr.2 EStG angesetzt, da sie zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören.
@ Maren: Dir auch schöne Pfingsten. 🙂 Bisher tun die freien Tage richtig gut!